Holli hat geschrieben:... Mit Zucker habe ich kein Problem, obwohl das Bier dann nicht mehr dem Deutschen Reinheitsgebot entspricht.
Doch, entspricht es noch, da bei obergärigem Bier der Zusatz von Zucker auch gem. Reinheitsgebot zulässig ist.
LG, Steini
„Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat.“ (Bundesverfassungsgericht)
Die Gärung läuft immer noch, wenn auch ganz langsam.
Ich habe heute mal die Restwürze "gespindelt". Das Ergebnis war knapp unter 3 %.
Morgen früh ist Flaschen spülen und sterilisieren angesagt. Dann wird auf Flaschen abgefüllt.
Morgen wird das Wetter eh subtropisch, da ist es besser, wenn ich in den Braukeller verschwinde.
LG, Steini
„Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat.“ (Bundesverfassungsgericht)
Jetzt noch eine Woche Nachgärung und dann ab in die Konditionierung bei 3° C.
LG, Steini
„Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat.“ (Bundesverfassungsgericht)
Holli hat geschrieben:Wenn ich das so lese, bekomme ich auch wieder Lust einen Sud anzusetzen.
Ein dunkles Hefeweizen wäre nicht schlecht.
Vielleicht machen wir dann mal im Winter im "kleinen Rahmen" ein BBOT (Bierbrau-Offline-Treffen)?!?
LG, Steini
„Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat.“ (Bundesverfassungsgericht)
Wäre doch eine gute Sache. Einen Brauhelfer kann man immer brauchen.
„Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat.“ (Bundesverfassungsgericht)
Für die Nachgärung bei Raumtemperatur haben wir dem STEINI-BRÄU jetzt 8 Tage Zeit gelassen.
Nun kommt es für weitere 3 Wochen bei ca. 3° C in den Kühlschrank zur "Konditionierung".
Dabei soll die Kohlensäure an das Bier gebunden, unerwünschte Geschmacksstoffe abgebaut und
die Schaumbildung stabilisiert werden.
Die erste Verkostung werde ich in exakt 3 Wochen durchführen (MI, 21.09.2011 - 4 Wochen vor dem BOT).
LG, Steini
„Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat.“ (Bundesverfassungsgericht)