Es geht weiter
- Siggi
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Re: Es geht weiter
Schreibe denen, es ist ein Unterstand, seitlich offen um Holz zu lagern.
In NRW sind nur 2 Qubikmeter umbauten Raum ohne Zulassung möglich.
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Grüße vom Siggi
Dienen heißt Leben!
Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein.
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- Durchheizer
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Re: Es geht weiter
Hallo - wie kommt das Bauamt darauf dir zu schreiben ? auf den Fotos sieht es aus als ob du allein auf weiter Flur bist - oder hast du etwa "nette" Nachbarn die da nachgeholfen haben ?
Re: Es geht weiter
Du hast Recht bis zum nächsten Nachbarn sind es 200 Meter und mit denen
verstehen wir uns hervorragend. Der Herr vom Bauamt fährt immer durchh die Außenbezirke
und guckt. Ich hätte es jetzt so geschrieben wie es ist:" ein HBO mit angrenzender Außenküche."
Bin mir aber nicht sicher, kennt jemand die 40 Kubikmeter Regelung??
LG Der Jensemann
verstehen wir uns hervorragend. Der Herr vom Bauamt fährt immer durchh die Außenbezirke
und guckt. Ich hätte es jetzt so geschrieben wie es ist:" ein HBO mit angrenzender Außenküche."
Bin mir aber nicht sicher, kennt jemand die 40 Kubikmeter Regelung??
LG Der Jensemann
- Steini
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Re: Es geht weiter
30 m³!Coolekuh hat geschrieben:Du hast Recht bis zum nächsten Nachbarn sind es 200 Meter und mit denen
verstehen wir uns hervorragend. Der Herr vom Bauamt fährt immer durchh die Außenbezirke
und guckt. Ich hätte es jetzt so geschrieben wie es ist:" ein HBO mit angrenzender Außenküche."
Bin mir aber nicht sicher, kennt jemand die 40 Kubikmeter Regelung??
LG Der Jensemann
Schau mal in die Landesbauordnung NRW § 65 (Genehmigungsfreie Vorhaben).
Und prüfe, ob dein Grundstück innerhalb eines rechtswirksamen Bebauungsplanes liegt.
Wer ROT - GELB - GRÜN wählt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Re: Es geht weiter
Hallo Steini,
ich wohne in keinem Gebiet was unter einen Bebauungsplan fällt.
Mein Haus liegt in einem Wasserschutzgebiet, wo nichts mehr gebaut wird.
In dem Schreiben spricht der Beamte von einer baulichen Anlage (Holzgerüst mit Holzdach auf einem Steinsockel im Außenbereich)
Er möchte die bauaufsichtliche Genehmigungspflicht nach §65 BauO NRW klären, und fragt nach dem Zweck.
Ich finde im §65 aber nicht wirklich etwas was zu HBO oder Aussenküche passt.
Möchte jetzt einfach die richtige Formulierung finden.
LG Der Jensemann
ich wohne in keinem Gebiet was unter einen Bebauungsplan fällt.
Mein Haus liegt in einem Wasserschutzgebiet, wo nichts mehr gebaut wird.
In dem Schreiben spricht der Beamte von einer baulichen Anlage (Holzgerüst mit Holzdach auf einem Steinsockel im Außenbereich)
Er möchte die bauaufsichtliche Genehmigungspflicht nach §65 BauO NRW klären, und fragt nach dem Zweck.
Ich finde im §65 aber nicht wirklich etwas was zu HBO oder Aussenküche passt.
Möchte jetzt einfach die richtige Formulierung finden.
LG Der Jensemann
- Steini
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Re: Es geht weiter
Befindet sich dein Grundstück im "Außenbereich"?Coolekuh hat geschrieben:... im Außenbereich)
LG Der Jensemann
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Re: Es geht weiter
Ja ganz eindeutig im Außenbereich
- Steini
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Re: Es geht weiter
Also dein Grundstück gehört nicht zum Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter Innenbereich)?Coolekuh hat geschrieben:Ja ganz eindeutig im Außenbereich
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Re: Es geht weiter
So ist es. Ich habe aber zur Sicherheit nochmal bei der Stadt eine Anfrage gestellt.
Gestern habe ich im Dunkeln mit meinem Dachdecker noch ne Klebebahn aufs Dach gemacht.
Eine Dauder TEC KSA Duo, geiles Zeug. Super zu verarbeiten
War ein Abenteuer ohne Licht, aber jetzt ist dicht!!!
LG Der Jensemann
Gestern habe ich im Dunkeln mit meinem Dachdecker noch ne Klebebahn aufs Dach gemacht.
Eine Dauder TEC KSA Duo, geiles Zeug. Super zu verarbeiten
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LG Der Jensemann
Re: Es geht weiter
Antwort von der Stadt ist da.
Ganz eindeutig Außenbereich, keinerlei Bebauungsplan vorhanden.
Ganz eindeutig Außenbereich, keinerlei Bebauungsplan vorhanden.